Anstellungs-Voraussetzungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Stelle bei Medbase interessieren. Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick geben, welche formalen Voraussetzungen es zu erfüllen gilt für eine Tätigkeit als Leistungserbringer in der Schweiz.
Ihre Bewerbung
- Aktueller Lebenslauf mit Bild
- Arbeitsbestätigungen und Zeugnisse
- Diplome und Weiterbildungstitel
- Fortbildungsnachweise
Zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit wird in jedem Fall die kantonale Berufsausübungsbewilligung benötigt. Die Beantragung der kantonalen Berufsausübungsbewilligung wird durch unser HR-Team in Winterthur übernommen.
Zur Beantragung der BAB sind folgende Dokumente zwingend erforderlich:
- Aktueller Lebenslauf nebst Arbeitszeugnissen, Arbeitsbestätigungen gemäss Lebenslauf
- Schweizerisches Arztdiplom
- Schweizerischer Weiterbildungstitel
- Fortbildungsnachweise der letzten drei Jahre
- Strafregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug
- Für ausländische Ärzte: MEBEKO-Anerkennung des ausländischen Arztdiploms und Weiterbildungstitels
Die Erlangung der MEBEKO-Anerkennung liegt in Ihrer Verantwortung und liegt idealerweise bereits mit Ihrer Bewerbung auf eine unserer Vakanzen vor. Nähere Informationen zur Erlangung der MEBEKO-Anerkennung finden Sie hier.
Voraussetzungen zur Bewerbung und Berufsausübung als Apotheker / Apothekerin
-eidgenössisches Apotheker/innen-Diplom
-oder ausländisches Diplom inkl. Anerkennungsbestätigung der MEBEKO (Medizinalberufskommission)
-kantonale gültige Berufsausübungsbewilligung (selbständig oder unselbständig)
Zur Ausübung einer therapeutischen Tätigkeit sind folgende Dokumente zwingend erforderlich:
Physiotherapie
- Diplom Physiotherapie FH oder HF
- Ausländisches Diplom Physiotherapie nebst Anerkennung vom Schweizerischen Roten Kreuz
Die Erlangung der SRK-Anerkennung liegt in Ihrer Verantwortung und liegt idealerweise bereits mit Ihrer Bewerbung auf eine unserer Vakanzen vor.
Nähere Informationen zur Erlangung der SRK-Anerkennung finden Sie hier.
Komplementärtherapeuten
Komplementärtherapeuten benötigen für die Ausübung Ihrer Tätigkeit eine EMR oder ASCA-Anerkennung, welche sie selbständig einholen müssen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen fürs Leben und Arbeiten in der Schweiz. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Informationen zur Einreise in die Schweiz
Anmeldung in der Schweiz
Sie müssen sich innert 14 Tagen nach Ankunft bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder beim Kreisbüro Ihres Wohnkreises anmelden.
EU-/EFTA-Staatsangehörige benötigen für die Anmeldung diese Dokumente: Pass oder Identitätskarte und Arbeitsvertrag.
Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige benötigen für die Anmeldung diese Dokumente: Pass oder Identitätskarte, Arbeitsvertrag, Visumsermächtigung oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung und Mietvertrag.